Interne Meldestelle

Hier geht es zur Meldestelle gemäß den Hinweisgeberschutzgesetz.
 
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein nationales Gesetz, das die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern umsetzt. Es zielt darauf ab, Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände oder illegale Aktivitäten stoßen, vor Nachteilen und Repressalien zu schützen. Insbesondere betrifft dies Personen, die im Rahmen ihrer aktuellen oder zukünftigen Berufstätigkeit auf solche Informationen stoßen und diese bei den dafür vorgesehenen Stellen melden oder öffentlich machen. 
 
Das Gesetz sieht vor, dass ein Meldesystem einrichtet wird, das anonyme Hinweise ermöglicht, um die Identität des Meldenden zu schützen. Dadurch soll die Bereitschaft erhöht werden, auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam zu machen, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.
 
Meldungen sind nicht nur über das Meldesystem möglich. Ihr könnt euch auch telefonisch oder per E-Mail an unsere Ombudsfrau Carola Sieling (Rechtsanwältin) wenden:
 
Rechtsanwaltskanzlei Sieling
Gurlittstraße 24
20099 Hamburg
Tel: 040 – 241 927 02
Mail: carola.sieling@kanzlei-sieling.de

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Raphael
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